Weiterbildung im Freigarten Stein

Eindrücke aus der Jungpflanzananzucht der letzten Jahre
Eindrücke aus der Jungpflanzananzucht der letzten Jahre

Samstag, 20. April. 2024 | 14:00 – 17:00 Uhr | Ort: Heinersreuth 
Workshop: Grundlagen der Jungpflanzenanzucht – Frühjahrskulturen

Seminarangebot:

Veranstaltungsort: Stein 1, 95488 Eckersdorf
Veranstaltungsbeginn: 20.04.2024 – 14:00 – 17:00 Uhr
Kursgebühren: 25€ p.P. (inkl. 19% MwSt.)*
Mindestteilnehmerzahl: 10

*Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren können bei Teilnahme eines Elternteils kostenfrei den Kurs mit besuchen.

Seminarinhalte:

  • Anzuchterden
  • Nährstoffbedarf von Keimlingen
  • Vorbereitungen für eine erfolgreiche Ansaat
  • Was es bei Saatgut zu beachten gibt
  • Ansaatmethoden
  •  Pikieren?! Was ist das?

 

Während des Workshops besteht die Möglichkeit sich für den eigenen Garten Jungpflanzen anzusäen und diese mit nach Hause zu nehmen. Hierzu werden wir Bio-Saatgut der Firma Bingenheimer Saatgut AG anbieten. 

Anmeldungen bitte über das Online-Anmeldeformular senden!

    BGB-FAS (Stand 13.02.2023)

    Besondere Geschäftsbedingungen auf einen Blick

    Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Freigärtner Florian Blank, im Rahmen des Kursangebots der „Freigärtner Akademie Stein“ (im Folgenden „FAS“ genannt) abgeschlossenen Verträge.

    1. Anmeldung

    1.1 Interessierte unserer Seminare (Ausbildungen, Weiterbildungen, Kurse, Workshops) im Folgenden „Veranstaltung“ genannt, können sich mit unserem Anmeldeformular über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg verbindlich anmelden.

    1.2 Mit der verbindlichen Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Veranstaltung zustande.

    1.3 Vertragspartner der FAS ist der/die angemeldete Teilnehmer/in.

    1.4 Bei rechtzeitiger Bekanntgabe, spätestens bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann die Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf eine/n Ersatzteilnehmer/in übertragen werden.

    2. Kursgebühren

    2.1 Die Kursgebühren werden 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    2.2 Bei Anmeldung innerhalb der o.g. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am 1. Tag der Veranstaltung fällig.

    2.3 Gebühren sind auf die auf der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu überweisen.

    2.4 Für Teilnehmende der SoLaWi im Freigarten Stein (Solawista) werden vereinzelt Veranstaltungen kostenfrei angeboten. Für Veranstaltungen die nicht kostenfrei angeboten werden können, erhalten Solawista bei verbindlicher Anmeldung zu Veranstaltungen der FAS einen Nachlass in Höhe von 10% auf die Kursgebühren.

    3. Kursabbruch und Nichterscheinen

    3.1 Bei Abbruch einer Veranstaltung durch eine/n Teilnehmer/in ist die gesamte Gebühr fällig.

    3.2 Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr für nicht wahrgenommene Kurstermine besteht nicht.

    3.3 Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen.

    3.4 Für Veranstaltungen oder einzelne Ausbildungseinheiten, die wiederholt besucht werden, fällt erneut eine Gebühr an.

    4. Ausschlussrecht

    4.1 Sofern die Kursgebühren (siehe Punkt 2) nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit gezahlt werden, behalten wir uns das Recht vor, den/die Teilnehmer/in bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.

    4.2 Bis zur vollständigen Zahlung der Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren hat die FAS ein Zurückbehaltungsrecht an den gesamten Seminarunterlagen.

    4.3 Weitere Ansprüche gegen die FAS sind ausgeschlossen.

    5. Änderungen

    5.1 Sollte die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht werden, behalten wir uns vor Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben.

    5.2 Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Absage durch das FAS zurückerstattet.

    5.3 Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Veranstaltungen mit Ersatzreferenten oder an einem anderen Ort oder zu einem anderen Termin durchzuführen.

    5.4 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    6. Stornierung; Rücktritt des Vertragspartners; Schriftform

    6.1 Jede Stornierung einer Anmeldung muss schriftlich gegenüber der FAS erfolgen.

    6.2 Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens des/der Teilnehmers/in ist nur bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.

    6.3 Bei Stornierung einer Anmeldung im Zeitraum von 1 – 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % der Kursgebühren berechnet.

    6.4 Bei Stornierung einer Anmeldung weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn werden die gesamten Kursgebühren fällig.

    6.5 Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für den/die Teilnehmer/in ausgeschlossen.

    7. Kündigung durch den/die Teilnehmer/in

    7.1 Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsgesamtdauer von mehr als einem Monat bedürfen einer schriftlichen Kündigung gegenüber der FAS.

    7.2 Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

    7.3 Bereits gezahlte Gebühren für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Kündigung werden zurückerstattet.

    7.4 Für Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsgesamtdauer von weniger als einem Monat wie Tageskurse, Wochenendseminare, sowie ein- oder mehrtägige Workshops oder Aus- und Weiterbildungen, besteht kein Kündigungsrecht. Es gelten hier die Stornobedingungen gemäß Punkt 6.

    8. Kündigung durch die FAS

    8.1 Die FAS ist berechtigt, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen, sowie aus wichtigem vom/von der Teilnehmer/in zu vertretendem Grund zu kündigen.

    8.2 Die Kündigung erfolgt schriftlich.

    9. Skripte und Urheberrecht

    9.1 Kursunterlagen werden, sofern vorgesehen, während den Veranstaltungen ausgegeben.

    9.2 Die Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung der FAS vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

    9.3 Die FAS übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Kursunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der FAS vorliegt.

    10. Datenschutz

    10.1 Die uns übermittelten Daten werden in unserer EDV-Anlage gespeichert.

    10.2 Ihre uns überlassenen Kontaktdaten, können bei Bedarf, unter der Voraussetzung Ihres vorherigen Einverständnisses, anderen Teilnehmern/innen, der von Ihnen besuchten Veranstaltung, zugänglich gemacht werden.

    10.3 Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. Zahlungsinstitute im Rahmen von Zahlungsvorgängen, mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten (z.B. Steuerberater, Buchhaltung) gehören. In solchen Fällen beachtet die FAS die gesetzlichen Vorgaben und schließt insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen ab, die dem Schutz Ihrer Daten dienen.

    10.4 Der/die Teilnehmer/in erteilt mit seiner Anmeldung der FAS die Erlaubnis, seine/ihre personenbezogenen Daten für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden.

    10.5 Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte, zu anderen Zwecken als den vorher genannten, findet nicht statt.

    11. Ton- und Bildaufnahmen

    11.1 Ton- und Bildaufnahmen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch einen Veranstaltungsleiter der FAS erlaubt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Verwendung ist nur nach Zustimmung durch einen Veranstaltungsleiter der FAS zulässig.

    11.2 Im Kurs entstandene Foto- und Filmaufnahmen durch die FAS dürfen für eigene Werbezwecke der FAS ohne Vergütung verwendet werden.