Selbstverständnis SoLaWi-Anbaurat:
Der SoLaWi-Anbaurat dient als Organ der aktiven Partizipation und Selbstverwaltung allen Teilnehmenden der SoLaWi Freigarten zur Bestimmung einer Anbauvorgabe und ermöglicht damit direkten Einfluss darauf was in unserer SoLaWi produziert wird.
Alle Teilnehmenden eines SoLaWi-Wirtschaftsjahres können sich an den Treffen des SoLaWi-Anbaurats beteiligen und so aktiv daran mitwirken eine Anbauvorgabe für den Anbau zu erstellen. Eine Beteiligung an den Treffen des SoLaWi-Anbaurats ist nicht zwingend erforderlich um einen SoLaWi-Anteil zu beziehen. Wer allerdings über den Anbau in der SoLaWi mitentscheiden möchte, kann dies durch
seine/ihre Teilnahme an den Treffen im Anbaurat tun.
Die Anbauvorgabe ist für ein Wirtschaftsjahr gültig. Um beschlussfähig zu sein, bedarf es einer Teilnahme von mindestens 10% an Anteilsnehmenden.
Auf Grundlage der ANBAUVORGABE (=Wunsch was produziert werden soll) wird anschließend durch das Freigarten-Team ein konkreter ANBAUPLAN (=was in einem Wirtschaftsjahr produziert werden kann) erstellt. Der Anbauplan wird durch Beteiligung an der Beitragsrunde auf der Jahresversammlung endgültig durch alle Teilnehmenden der SoLaWi legitimiert.
Wünsche aus der ANBAUVORGABE die nicht direkt im ANBAUPLAN umgesetzt werden können, können zukünftig in Zusammenarbeit von Anbaurat und Wirtschaftsgemeinschaft weiterverfolgt und weiterentwickelt werden bis eine Umsetzung möglich wird.
Details regelt die BGB der Wirtschaftsgemeinschaft „Die Freigärtner“ & Vereinbarung der SoLaWi Freigarten.